Um eine rechtssichere Abwicklung der Arbeitnehmerüberlassung zu gewährleisten verfügen wir über eine eigene Rechtsabteilung, vertreten durch den Syndikus Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Rainer Breitrück und den Beirat RA Prof. Dr. Jochen Vogel.
Fragen zum Arbeitsrecht und zum Arbeitnehmer - Überlassungsgesetz sowie Tarifrecht liegen an der Tagesordnung.

...Fachanwalt für Arbeitsrecht
• (1987 – 1992) Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
• (1992) 1. Juristisches Staatsexamen
• (1993-1995) Referendarausbildung beim Landgericht Duisburg
• (1995) 2. Juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt
• (1995 – 1996) Anwaltstätigkeit in der Kanzlei Rau / Schafft / Breitrück in Oberhausen
• (1997) Gründung der Kanzlei Breitrück in Oberhausen-Osterfeld
• (2000) Verleihung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
• (2007) Gründung einer Zweigstelle in Mülheim-Styrum.